Schwimmprüfungen und Abzeichen

Die Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen findet in Deutschland nicht nach staatlichen Vorgaben statt, sondern wird von sehr unterschiedlichen Institutionen nach jeweils eigenen Regeln durchgeführt. Bis in die 1970er Jahre hatten die in der Schwimmausbildung tätigen Sportverbände und Rettungsorganisationen auch unterschiedliche Ansätze der Überprüfung ihrer Ausbildungsergebnisse. Dies veränderte sich, als 1972 die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK), der Deutsche Sport Bund (DSB), die Kommunalen Spitzenverbände und das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft ein „Aktionsprogramm für den Schulsport“ beschlossen. Im Juni 1976 folgte die Einigung auf eine „Vereinbarung über die Durchführung sportlicher Wettbewerbe für die Jugend durch Schule und Sportverbände“ zwischen der KMK und dem DSB.

Vor dem Hintergrund dieser grundlegenden Übereinkünfte ist die Unterzeichnung der „Vereinbarung über die Gültigkeit der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen – Retten – Tauchen in Verbänden und in der Schule“ zu sehen. Partner dieser Vereinbarung war seit 1977 der Zusammenschluss der „Befreundeten Verbände“. Hierzu gehörten der Arbeiter- Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB), der Bundesverband Deutscher Schwimmmeister e.V. (BDS), die DLRG, das Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK), der Deutscher Schwimm- Verband e.V. (DSV), der Deutscher Turner- Bund e.V. (DTB) und der Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (VDST). Aus Gründen einer besseren Koordination gründeten diese „Befreundeten Verbände“ am 24.08.1998 in Köln den „Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung“ (BFS).

Der Zweck dieses Verbandes ist es:

  • die Breitenausbildung im Schwimmen in Deutschland zu fördern,
  • die Einheitlichkeit der Aus- und Fortbildung im Schwimmen auf der Grundlage der durch die schwimmausbildenden Verbände in Kooperation mit der KMK beschlossenen „Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen“ innerhalb der Mitglieder sicherzustellen,
  • die Anerkennung und Befolgung dieser Prüfungsordnung auch durch andere Organisationen und Institutionen anzuregen und zu fördern und
  • zu gewährleisten, dass für den Nachweis des erfolgreichen Bestehens der im Rahmen der Ausbildungstätigkeit seiner Mitglieder abgenommenen Prüfungen nur die gemeinsam vereinbarten Abzeichen und Urkunden verwendet werden.

Die Ausbildung im Schwimmen und die Schwimmabzeichen

  • Anfängerschwimmabzeichen Seepferdchen
  • Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze, Silber und Gold

ist das eigentliche Anliegen der Mitgliedsverbände.

Der Hessische Schwimm-Verband veröffentlicht für sie an dieser Stelle Auszüge aus der Vereinbarung mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister, in der sowohl die Interessen der Verbände als auch die Notwendigkeit der Schule ihre Berücksichtigung finden.

Seit dem 1. Januar 2020 gilt eine neue Prüfungsordnung für die deutschen Schwimmabzeichen. Wichtig: Der Deutsche Jugendschwimmpass und der Deutsche Schwimmpass für Erwachse werden zusammengeführt. Die Abzeichen werden vom Deutschen Jugendschwimmabzeichen übernommen. Die Änderungen laut DSV finden Sie hier.
Sie sind außerdem bei der unten stehenden Leistungsübersicht bereits ergänzt.

Bestellen von Schwimmabzeichen

Schwimmabzeichen und Urkunden können von Vereinen und Schulen beim Hessischen Schwimm-Verband über die Geschäftsstelle bezogen werden. Außerdem gibt es jetzt die Möglichkeit lasergeschnittene Stoffabzeichen mit Bügelschicht (Seepferdchen, Bronze, Silber, Gold, Trixi) zum Aufbügeln zu bestellen. Der Preis beträgt ebenfalls 1,00 € pro Abzeichen. Die aufbügelbaren Abzeichen können nur in 100ter Packs pro Abzeichen-Art bestellt werden. Weitere Informationen zur Bestellung finden Sie hier.

SEEPFERDCHEN
SEEHUND ``TRIXI``
DT. SCHWIMMABZEICHEN ``BRONZE``
DT. SCHWIMMABZEICHEN ``SILBER``
DT. SCHWIMMABZEICHEN ``GOLD``
DT. LEISTUNGSSCHWIMMABZEICHEN ``HAI``
DT. LEISTUNGSSCHWIMMABZEICHEN ``SILBER``
DT. LEISTUNGSSCHWIMMABZEICHEN ``GOLD``