Erweitertes Führungszeugnis

Erweitertes Führungszeugnis - Handhabung im HSV

Ein Baustein im Präventionskonzept „Kindeswohl im HSV“ gegen sexualisierte Gewalt im (Schwimm) Sport ist die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses für alle Personen, die für den HSV in hauptamtlicher oder ehrenamtlicher Form tätig sind.

Hintergrund hierfür ist das Bundeskinderschutzgesetzes, das 2012 in neuer Fassung verabschiedet wurde und die damit einhergehenden Veränderung des § 72a im 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
§ 72a regelt einen Tätigkeitsauschluss einschlägig vorbestrafter Personen für Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Gibt es einen Eintrag gemäß § 72a Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, darf diese Person keine Kinder und Jugendlichen im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe betreuen. Über den Hessischen Jugendring hat der organisierte Sport sich gleichsam für die Umsetzung entsprechender Vorgaben entschieden.

Für und Wider – Erweitertes Führungszeugnis
Es ist dem Hessischen Schwimm-Verband e.V. bewusst, dass ein „Stück Papier“, welches zudem noch eine zeitliche Momentaufnahme darstellt, keinen Schutz vor sexuellen Übergriffen bieten kann. Der HSV hält das Einfordern der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses aber für eine Barriere, um potentiellen Tätern den Zugang zu Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im (Schwimm)Sport zu erschweren. Daher ist auch dieser Baustein ein Teil des Schutzkonzeptes „Kindeswohl im HSV“.

Wer muss ein Erweitertes Führungszeugnis beim HSV vorlegen?

Bisher wurden hauptamtliche Mitarbeiter und Trainer, die HSV Maßnahmen unterstützen aufgefordert aus vorstehenden Gründen ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Auf seiner Sitzung am 20.06.2023 hat das HSV-Präsidium beschlossen den Personenkreis zu erweitern und das erweiterte Führungszeugnis flächendeckend von allen Personen, die für den HSV tätig sind einzufordern, unabhängig, ob sie in direktem Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten oder im administrativen Bereich tätig sind. Diese Maßnahme ist als Vorbildfunktion gedacht.

Der Zeitraum zur Wiedervorlage wurde von 5 auf 3 Jahre verkürzt. Bei Erstvorlage darf das Erweiterte Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate sein.

Die HSV Geschäftsstelle koordiniert die Vorlage der Erweiterten Führungszeugnisse.

Zur Anmeldung zur C- und B Trainer Ausbildung ist es außerdem notwendig eine Vereinsbestätigung vorzulegen, dass der Teilnehmer das Erweiterte Führungszeugnis bereits im Verein vorgelegt hat.

Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses
Für die Beantragung ist gem. § 30a BZRG eine Bestätigung des HSV erforderlich, dass der Antragsteller im Rahmen von HSV Maßnahmen mit Minderjährigen zusammenarbeitet bzw. zusammenarbeiten wird. Die Trainer bekommen dann nach Mitteilung ihrer Adresse und Meldebehörde die notwendige Bestätigung von der HSV-Geschäftsstelle per Post zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses zugeschickt.

Kosten
Die Beantragung ist für ehrenamtlich tätige Personen (umfasst in der Regel die sog. Übungsleiterpauschale von jährlich bis zu 3.000,-€ gemäß § 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz) aufgrund der Gemeinnützigkeit des Verbandes kostenfrei. Für nicht ehrenamtlich tätige Personen ist die Beantragung kostenpflichtig (z.Z. 13,00€). Die Art der Tätigkeit wird in der Bestätigung zur Beantragung ausgewiesen.

Wo kann das erweiterte Führungszeugnis beantragt werden?

Das erweiterte Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und kann entweder von den Trainern bei der örtlichen Meldebehörde (Rathaus, Gemeinde, Bürgerbüro Wohnort) mit der Bestätigung des HSV beantragt werden oder direkt im Internet über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (mit dem neuen Personalausweis und Online-Zugang sowie Hochladen der HSV-Bestätigung und eidesstattlicher Versicherung) angefordert werden. Das erweiterte Führungszeugnis wird dem Antragsteller dann vom Bundesamt für Justiz per Post zugestellt (Dauer ca. 1-2 Wochen).

Weitere Informationen zum erweiterten Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz finden Sie unter:
www.bundesjustizamt.de/fuehrungszeugnis

Verfahren im HSV
Von Verbandsseite her sind folgende Mitarbeiter*innen beauftragt, die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis vorzunehmen und zu protokollieren:

Christina Sachsenmaier (HSV Geschäftsstelle)
Tobias Rohrbach (Vorsitzender Schwimmjugend Hessen)
Telefonischer Kontakt HSV Geschäftsstelle: 069-6789-208

Die Einsichtnahme wird von dem Verbandsmitarbeiter protokolliert und von dem Trainer gegengezeichnet. Es wird lediglich das Protokoll der erfolgten Einsichtnahme in der Geschäftsstelle abgeheftet. Die Trainer erhalten eine Kopie des Protokolls. Das erweiterte Führungszeugnis verbleibt bei dem Trainer. Nach 3 Jahren muss das erweiterte Führungszeugnis erneut vorgelegt werden, sofern der Trainer noch für den HSV tätig ist.

* Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Mit den Personenbezeichnungen sind immer sowohl Frauen als auch Männer gemeint.