FAQ Inklusion

FAQ Inklusion

Dieser kleine Katalog ist als Einstieg in die Thematik gedacht und selbstverständlich keinesfalls vollständig, sondern sammelt uns vorliegende Hinweise und Quellen. Wir werden ihn anpassen, wenn neue Ideen und Hinweise uns erreichen.

1. Wo stehen wir bei der Inklusion? Ein Selbstcheck

Der Landessportbund Hessen e. V. bietet einen Selbstcheck, der zum Nachdenken anregen soll, an. Er soll Vereine, Übungsleiter/innen und Interessierte dabei unterstützen, sich selbst zu reflektieren und sich Gedanken über das eigene Verhalten gegenüber ihren Mitmenschen und dem eigenen Umfeld machen und Anregungen zu erhalten. Den Selbstcheck findet ihr hier: https://www.landessportbund-hessen.de/fileadmin/media/Bereich_Sportentwicklung/Inklusion/Inklusions-Selbstcheck_Formular.pdf

2. Wo bekommen wir Unterstützung zur Barrierefreiheit?

Der Landessportbund Hessen e. V. informiert darüber, wo bestimmte „Hilfsmittel“ und Dienstleistungen erhältlich sind: https://www.landessportbund-hessen.de/geschaeftsfelder/sportentwicklung/inklusion/weitere-hilfen/

3. Was tun vor dem Einstieg ins Training?

Empfehlungen:

  • Vereinsvertreter*in und Trainer*in: Vorgespräch führen, um die Art des Handicaps und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für den Trainingsbetrieb zu kennen.
  • Trainer*in: Ideen entwickeln zum Umsetzen des gemeinsamen Trainings
  • Verein: Attest einfordern vor Aufnahme des Trainingsbetriebs
4. Wo gibt es finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten?

Für die inklusive Vereinsarbeit stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Einen Überblick über Fördermöglichkeiten bietet der Landessportbund Hessen e. V. hier: https://www.landessportbund-hessen.de/geschaeftsfelder/sportentwicklung/inklusion/foerderungen/

Für Vereine, die Mitglied im Hessischen Rehabilitations- und Behinderten-Sportverband e. V. sind, ist eine Bezuschussung von Kinder- und Jugendgruppen mit behinderten Kindern und Jugendlichen möglich. Der Verein beantragt diese beim HBRS mit einem dort erhältlichen Formular. Um diese Bezuschussung zu beantragen muss die Gruppe nur vorher beim HBRS (Bianca Nelli – nelli@hbrs.de) angemeldet werden, d.h. eine Kopie der Trainerlizenz zugeschickt und Ort und Zeit des Angebotes mitgeteilt werden.

5. Welches rechtliche Risiko gehe ich als Trainer*in ein?

Für die Einschätzung des rechtlichen Risikos in meiner Tätigkeit als Trainer*in spielt es keine Rolle, ob ich Menschen mit oder ohne Behinderung trainiere. Voraussetzung ist jedoch, dass die Aufsichtspflicht gewährleistet ist. Informationen zur Aufsichtspflicht gibt der Landessportbund Hessen e. V. unter https://www.lsbh-vereinsberater.de/recht-steuern-und-versicherungen/recht/aufsichtspflicht-von-uebungsleitern/  oder die Infothek der Sportjugend Hessen e. V. https://www.sportjugend-hessen.de/information-und-service/infothek/

6. Wie steht es um den Versicherungsschutz?

Zunächst gibt es keine besonderen Voraussetzungen für das Greifen der ARAG Sportversicherung bei inklusiven Angeboten (s. Sportversicherungsvertrag). Wie bei allen anderen Fallgestaltungen ist natürlich das Einhalten der Aufsichtspflicht z. B. im Bereich der Haftpflichtversicherung Voraussetzung. Die Aufsicht richtet sich hier nach dem Grad der Behinderung der betroffenen Person. Je nach Art der Behinderung ist unter Umständen eine engmaschigere und intensivere Betreuung notwendig. In Zweifelsfällen sollte man sich an die ARAG wenden (vsbfrankfurt@ARAG-sport.de).