BFG 50/23 Qualifikation Schwimmunterricht in der Schule 2. Teil

Kategorie:

Datum & Zeit:

16.06.23 - 17.06.23 |



Informationen:

Zweimal zweitägiger Lehrgang im Umfang von 38 Lerneinheiten mit der Möglichkeit des Erwerbs der Qualifikation zur Erteilung von Schwimmunterricht gemäß den aktuellen Verwaltungsvorschriften für die Aufsicht im Schulsport (Aufsichts-VO, Sporterlass). Die Lernziele sind so ausgerichtet, dass die Teilnehmenden die spezifischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für die Arbeit mit Schülern und Schülerinnen im Schwimmbad erfahren und beherrschen lernen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Kenntnisse der schwimmsportspezifischen Didaktik und Methodik,
  • Erwerb von Fähigkeiten und Kenntnissen, die zur Vermittlung von Wassergewöhnung und Wasservertrautheit der verschiedenen Schwimmarten erforderlich sind,
  • Kenntnisse über die Vermittlung von drei verschiedenen Schwimmarten,
  • Eigenrealisation der Bewegungs- und Übungsformen, die die Schüler*innen erlernen sollen (Erwerb von sportmotorischen Fähigkeiten),
  • Kenntnisse der Organisations- Ordnungs- und Sicherheitsformen und -maßnahmen, die für den Unterricht und den Aufenthalt im und am Wasser notwendig sind.

Kurs Nr.            BFG 50/23
Zielgruppe:       Lehrkräfte an hessischen Grund- und Förderschule ohne Fakultas Sport
Referentin:       Edelgard Behrje-Lieberknecht
Termine:          02./03. Juni 23 jeweils 09.00 bis 18.00 Uhr und 16./17. Juni 23 jeweils 09.00 bis 18.00 Uhr
Ort:                 Immenhausen (bei Kassel)
Gebühren         0,00 €

Akkreditiert bei der Hessischen Lehrkräfteakademie unter Veranstaltungsnummer 0147800922
Anmeldungen unter: https://zfs.bildung.hessen.de