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Trainer Fortbildung (Lizenzverlängerung)

Fortbildungen dienen der Vertiefung vorhandenen Wissen. Sie machen die daran Teilnehmenden handlungskompetenter. 

Für die Verlängerung einer gültigen Lizenz ist der Nachweis von 15 Fortbildungslerneinheiten erforderlich, bei Überschreitung des Gültigkeitsdatums ist der Nachweis von 30 Lerneinheiten erforderlich.

Fortbildungen sind immer so ausgeschrieben, dass sie an die Lizenzstufe und die Schwerpunkte einer Lizenz anknüpfen. Nur für die in der Ausschreibung genannten Lizenzstufen und Schwerpunkte werden die alle absolvierten Lerneinheiten zur Verlängerung anerkannt.

Grundsätzlich muss mindestens die Hälfte der geltend gemachten Lerneinheiten zum Lizenzprofil passen. Für die andere Hälfte stehen dem Lizenzinhaber auch externe Fortbildungen bei anderen Sportfachverbänden oder Sportkreisen offen. Die Auffrischung der Rettungsfähigkeit ist dagegen keiner Situation ein akzeptierter Fortbildungsinhalt.

Alle Fortbildungen des Hessischen Schwimm-Verband e.V. finden Sie in der DSV-Schwimmakademie.