Trainer Fortbildung (Lizenzverlängerung)
Fortbildungen dienen der Vertiefung vorhandenen Wissens. Sie machen die daran teilnehmenden Trainer*innen handlungskompetenter.
Für die Verlängerung einer Lizenz innerhalb des Gültigkeitszeitraums ist der Nachweis von 15 Fortbildungslerneinheiten erforderlich. Bei Überschreitung des Gültigkeitsdatums ist der Nachweis von 30 Lerneinheiten erforderlich.
Fortbildungen sind immer so ausgeschrieben, dass sie an die Lizenzstufe und die Schwerpunkte einer Lizenz anknüpfen. Nur für die in der Ausschreibung genannten Lizenzstufen und Schwerpunkte werden die absolvierten Lerneinheiten zur Verlängerung anerkannt.
Grundsätzlich muss mindestens die Hälfte der geltend gemachten Lerneinheiten zum Lizenzprofil passen. Für die andere Hälfte stehen dem Lizenzinhaber auch externe Fortbildungen bei anderen Sportfachverbänden oder Sportkreisen offen. Die Auffrischung der Rettungsfähigkeit ist dagegen in keiner Situation ein akzeptierter Fortbildungsinhalt.
Alle Fortbildungen des Hessischen Schwimm-Verband e.V. finden Sie in der DSV-Schwimmakademie.


