Inklusion
Für den Hessischen Schwimm-Verband e.V. ist die Teilhabe aller Menschen am Schwimmsport selbstverständlich. Schon früh hat er sich für Netzwerke von Sportler*innen mit und ohne Handicap eingesetzt. Zum Hessentag 2007 haben die damaligen Präsidenten des HSV und des Hessischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes unter der Schirmherrschaft von Volker Bouffier (Innenminister des Landes Hessen) ihre Unterschrift unter eine Kooperationsvereinbarung gesetzt. Seitdem gab es gemeinsame Fortbildungen, Aktionstage und Wettkampfveranstaltungen. Der HSV-Verbandstag des Jahres 2018 widmete sich dem Thema mit verschiedenen Workshops.
Seit 2023 führt der Hessische Schwimm-Verband e.V. mehrfach im Jahr Austausch-Foren (Inklusions-Stammtisch) für interessierte Vereinsvertreter*innen und Trainer*innen durch. Die Dokumentationen dieser Veranstaltungen sind für Teilnehmer*innen auf einer Moodle-Cloud der DSV-Schwimmakademie hinterlegt. Teilnehmende des HSV-Inklusions-Stammtisches erhalten einen kostenfreien Zugang zur Cloud.
Die Einladungen zum Inklusions-Stammtisch finden Sie ebenfalls in der Schwimmakademie. Für Neueinsteiger haben wir die wichtigsten Fragen hier zusammengefasst.
1. Wo stehen wir bei der Inklusion? Ein Selbstcheck
Der Landessportbund Hessen e. V. bietet einen Selbstcheck, der zum Nachdenken anregen soll, an. Er soll Vereine, Übungsleiter/innen und Interessierte dabei unterstützen, sich selbst zu reflektieren und sich Gedanken über das eigene Verhalten gegenüber ihren Mitmenschen und dem eigenen Umfeld machen und Anregungen zu erhalten.
Den Selbstcheck finden Sie hier: https://www.landessportbund-hessen.de/fileadmin/media/Bereich_Sportentwicklung/Inklusion/Inklusions-Selbstcheck_Formular.pdf
2. Wo bekommt unser Verein weitere Unterstützung?
Die Sportjugend Hessen hat weitere Informationen zusammengestellt, die bei einer Vereinsanalyse helfen können und die Tipps für die Veranstaltung von Veranstaltungen bereithalten.
Die Informationen finden Sie unter: https://www.sportjugend-hessen.de/vielfalt-im-sport/inklusion-im-sport/service/
3. Was tun vor dem Einstieg ins Training?
Empfehlungen:
Für Vereinsvertreter*innen und Trainer*innen: Vor dem ersten Trainingsbesuch ein Gespräch führen, um die Art des Handicaps und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für den Trainingsbetrieb zu erfragen.
Zusätzlich für Trainer*innen: Ideen entwickeln zum Umsetzen des gemeinsamen Trainings
Zusätzlich für den Verein: Vor Aufnahme des Trainingsbetriebs um ein ärztliches Attest bitten, dass die grundsätzliche Teilnahmemöglichkeit bestätigt („sportgesund“)
4. Wo gibt es finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten?
Für die inklusive Vereinsarbeit stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Einen Überblick über Fördermöglichkeiten bietet der Landessportbund Hessen e. V. hier: https://www.landessportbund-hessen.de/geschaeftsfelder/sportentwicklung/inklusion/foerderungen/
Für Vereine, die Mitglied im Hessischen Rehabilitations- und Behinderten-Sportverband e. V. sind, ist eine Bezuschussung von Kinder- und Jugendgruppen mit behinderten Kindern und Jugendlichen möglich. Der Verein beantragt diese beim HBRS mit einem dort erhältlichen Formular. Um diese Bezuschussung zu beantragen muss die Gruppe nur vorher beim HBRS (Bianca Nelli – ) angemeldet werden, d.h. eine Kopie der Trainerlizenz zugeschickt und Ort und Zeit des Angebotes mitgeteilt werden.
5. Welches rechtliche Risiko gehe ich als Trainer*in ein?
Für die Einschätzung des rechtlichen Risikos in meiner Tätigkeit als Trainer*in spielt es keine Rolle, ob ich Menschen mit oder ohne Behinderung trainiere. Voraussetzung ist jedoch, dass die Aufsichtspflicht gewährleistet ist.
6. Wie steht es um den Versicherungsschutz?
Zunächst gibt es keine besonderen Voraussetzungen für das Greifen der ARAG Sportversicherung bei inklusiven Angeboten (s. Sportversicherungsvertrag). Wie bei allen anderen Fallgestaltungen ist natürlich das Einhalten der Aufsichtspflicht z. B. im Bereich der Haftpflichtversicherung Voraussetzung. Die Aufsicht richtet sich hier nach dem Grad der Behinderung der betroffenen Person. Je nach Art der Behinderung ist unter Umständen eine engmaschigere und intensivere Betreuung notwendig. In Zweifelsfällen sollte man sich an die ARAG wenden ().


