Ab sofort wird der TSP-Kader (ehemals E-Kader) um den Jahrgang 2011 (m/w) erweitert. Für die Aufnahme in den TSP-Kader ist es erforderlich, dass die Vereinsverantwortlichen den Meldebogen vollständig ausgefüllt bis zum 23.05.2021 an folgende Email-Anschrift senden:
kadermeldungen@hessischer-schwimm-verband.de
Voraussetzungen zur Aufnahme in den TSP-Kader:
• Mind. 1 Rudolphpunkt (RP2020) auf der 50- oder 25m Bahn
• Qualifikationszeitraum 01.01.2020 – 23.05.2021
• Gültiges sportärztliches Attest (Datum und Untersuchungsstelle einer sportärztlichen Untersuchung müssen dem HSV gemeldet werden. Diese darf nicht älter als ein Jahr sein. Läuft diese während des Berufungszeitraums ab, muss Datum und Untersuchungsstelle der neuen sportärztlichen Untersuchung dem HSV gemeldet werden.)
• Startrecht für einen hessischen Verein
Zum Erhalt der Kaderzugehörigkeit wird eine Teilnahme an HSV-Wettkämpfen erwartet. Die Kadermitgliedschaft beginnt mit der Berufung zum 01.06.2021 und endet am 31.12.2021. Die Aufnahme weiterer Sportler*innen kann in begründeten Ausnahmefällen und in Rücksprache mit dem Landestrainer Nachwuchs/ Schwimmwart/ Vizepräsident Leistungssport zusätzlich beantragt werden.
Das Meldeformular kann untenstehend heruntergeladen werden oder unter Schwimmen – D&E – Kader.
Kadererweiterung2021
E-Kader2011-Meldeformular_2021
VON: Thomas Rother (HSV-Schwimmwart), Manuel Martin (HSV- Vizepräsident Leistungssport), Benjamin Friedrich (HSV-Landestrainer Nachwuchs)