Hinweise zur Lizenzverlängerung

Lizenzverlängerungen

Lizenzverlängerungen von C- und B-Trainer Lizenzen (DOSB Lizenzen) werden in der Geschäftsstelle des Hessischen Schwimm-Verbandes bearbeitet. A-Trainer Lizenzen können nur vom Deutschen Schwimm-Verband e.V. verlängert werden. Informationen zu Gültigkeit von Lizenzen und Fortbildungen finden Sie untenstehend.

Der DOSB hat 2017 eine Modernisierung des Lizenzwesens durchgeführt, in dessen Rahmen auch das Lizenzformat umgestellt wurde. DOSB Lizenzen werden seitdem online über das DOSB Bildungsnetz erstellt und verlängert. Seitdem kann eine Lizenz erst im letzten Quartal, also 3 Monate vor Ablauf, verlängert werden. Ein früheres Verlängern würde zur Verkürzung der Gültigkeit führen. Lizenzinhaber, die noch ein Lizenzheft und keine DOSB Urkunde besitzen, schicken bitte nebenstehende DOSB Datenschutzvereinbarung zur Verlängerung mit.
Gültigkeit
C-Trainer Lizenzen sind 4 Jahre gültig, B-Trainer Lizenzen sind 3 Jahre gültig. Während des gesamten Gültigkeitszeitraumes können Fortbildungen besucht werden. Zur Lizenzverlängerung ist der Nachweis von 15 LE nötig. Bei Leistungssportlizenzen sollten mind. 8 LE schwimm- / leistungssport- spezifisch sein. Fortbildungen können im HSV, allen anderen Landesverbänden, DSV, DSV-Jugend und allen anderen Landessportbünden absolviert werden. Fortbildungsangebote finden Sie auch auf der DSV Plattform: https://www.schwimmakademie.de/ 
Ist eine Lizenz abgelaufen, müssen 30 LE zur Verlängerung nachgewiesen werden. Die Nachweise  über Fremd- und Selbstrettung sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen (inkl. Herz-Lungen-Wiederbelebung) müssen regelmäßig beim Arbeitgeber (Verein) vorgelegt werden. Diese Nachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein!

Zur Lizenzverlängerung schicken Sie bitte beigefügte Dokumente per Post an die HSV Geschäftsstelle oder eingescannt per Mail an die E-Mail des HSV:

  •  zu verlängernde Lizenz (eingescannt oder per Post)
  •  Fortbildungsnachweise (eingescannt oder per Post)
  •  Verhaltenskodex Kindeswohl, unterschrieben (bei jeder Lizenzverlängerung)
  •  DOSB Datenschutzvereinbarung unterschrieben (einmalig, bei Umstellung vom Lizenzheft auf die DOSB Urkunde)
  •  mögliche Namens- Adressänderungen
  • DLRG und Erste Hilfe gelten nicht als Fortbildung zur Lizenzverlängerung, sie müssen regelmäßig beim Arbeitgeber / Verein vorgelegt werden.

Sie erhalten Ihre verlängerte Lizenz als Urkundenausdruck per Post und als PDF per Email zurück.