Lizenzverlängerungen
Lizenzverlängerungen von C- und B-Trainer Lizenzen (DOSB Lizenzen) werden in der Geschäftsstelle des Hessischen Schwimm-Verbandes bearbeitet. A-Trainer Lizenzen können nur vom Deutschen Schwimm-Verband e.V. verlängert werden. Informationen zu Gültigkeit von Lizenzen und Fortbildungen finden Sie untenstehend.
Der DOSB hat 2017 eine Modernisierung des Lizenzwesens durchgeführt, in dessen Rahmen auch das Lizenzformat umgestellt wurde. DOSB Lizenzen werden seitdem online über das DOSB Bildungsnetz erstellt und verlängert. Seitdem kann eine Lizenz erst im letzten Quartal, also 3 Monate vor Ablauf, verlängert werden. Ein früheres Verlängern würde zur Verkürzung der Gültigkeit führen. Lizenzinhaber, die noch ein Lizenzheft und keine DOSB Urkunde besitzen, schicken bitte nebenstehende DOSB Datenschutzvereinbarung zur Verlängerung mit.
Gültigkeit
C-Trainer Lizenzen sind 4 Jahre gültig, B-Trainer Lizenzen sind 3 Jahre gültig. Zur Verlängerung der Lizenz ist ein Nachweis der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 15 Lerneinheiten erforderlich. Davon müssen mindestens 8 Lerneinheiten dem Ausbildungsprofil (Breitensport/Leistungssport) entsprechende Inhalte vermitteln und beim HSV, dem DSV, der DSV-Jugend oder einem anderen Landesschwimmverband, dem DOSB oder einem dem DOSB angehörigen Sportverband erfolgen.
Eine Übersicht über die schwimmsportlichen Fortbildungen finden Sie auf der Homepage des HSV (www.hessischer-schwimm-verband.de/bildungswesen-2/) oder der DSV-Schwimmakademie (www.schwimmakademie.de). Ist die Gültigkeit einer Lizenz abgelaufen, müssen zur Verlängerung mindestens 30 LE nachgewiesen werden. Vier Jahre nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Verlängerung nicht mehr möglich.
Die Nachweise über Fremd- und Selbstrettung sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen (inkl. Herz-Lungen-Wiederbelebung) müssen regelmäßig beim Arbeitgeber (Verein) vorgelegt werden. Diese Nachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein!
Zur Lizenzverlängerung schicken Sie bitte beigefügte Dokumente per Post an die HSV Geschäftsstelle oder eingescannt per Mail an die E-Mail des HSV:
- zu verlängernde Lizenz (eingescannt oder per Post)
- Fortbildungsnachweise (eingescannt oder per Post)
- Verhaltenskodex Kindeswohl, unterschrieben (bei jeder Lizenzverlängerung)
- DOSB Datenschutzvereinbarung unterschrieben (einmalig, bei Umstellung vom Lizenzheft auf die DOSB Urkunde)
- mögliche Namens- Adressänderungen
- DLRG und Erste Hilfe gelten nicht als Fortbildung zur Lizenzverlängerung, sie müssen regelmäßig beim Arbeitgeber / Verein vorgelegt werden.
Sie erhalten Ihre verlängerte Lizenz als Urkundenausdruck per Post und als PDF per Email zurück.