Gelder für Schwimmkurse für 8- 13 jährige Schülerinnen und Schüler beantragen

Ab dem 01. August können Schwimmvereine beim Hessischen Schwimm-Verband Gelder für die Durchführung von Schwimmkursen beantragen. Die Voraussetzung für die Mittel ist das Angebot eines Schwimmkurses für die 8-13 jährige Mädchen und Jungen, die in Hessen zur Schule gehen und bisher kein Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze nachweisen können.

Die Mittel können für die Honorierung von zwei Übungsleiter*innen und Übungsleiter pro Kurs und die Kosten der Wasserfläche verwandt werden. Darüber hinaus können die Kosten für die Nichtmitgliederversicherung und die Beschaffung der Schwimmabzeichen geltend gemacht werden. Der HSV wird den Antrag unbürokratisch prüfen und zeitnah die Kostenzusage erteilen, so dass schnellstmöglich Angebote durchgeführt werden können. Für die Kinder entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Die Dauer des Kurses muss mindestens 600 Minuten betragen, die Angebote können sowohl als Kompaktkurs als auch als wöchentliches Angebot organisiert sein.

Möglich wird diese Maßnahme durch Mittel die das Hessische Kultusministerium über das Förderprogramm „Löwenstark- der BildungsKICK“ zur Verfügung stellt. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss des Schwimmkurses. Letzter Termin für die Antragsstellung ist der 26. November 2021. Später eingehende Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Das Antragsformular bitte vollständig ausgefüllt senden an: hsv@hessen-lernt-schwimmen.de .

Unter der gleichen Adresse beantwortet der HSV auch Vereinsanfragen.

Die Antragsunterlagen können hier heruntergeladen werden: Antrag

Den Text dieser News können Sie hier als PDF öffnen und herunterladen: Gelder für Schwimmkurse

Von: Axel Dietrich – HSV Vizepräsident Breitensport- und Sportentwicklung