FAQ Sport und Corona: Präzisierung Schwimmen durch das HMdIufS – Stand 11.03.2021

FAQ-Liste – Stand 11.03.2021 – Hinweis: Der HSV wurde durch das HMdIuS darüber informiert, dass Schwimmunterricht und Schwimmtraining für Kinder unter 14 Jahren lediglich unter besonderen, nachfolgend seitens des Ministerium zugestellten Voraussetzungen möglich ist: FAQ Liste extern 11.03. final

Sämtliche Schwimmbäder, Freibäder, Badeseen, Thermalbäder, Saunen und
ähnliche Einrichtungen sind für den Publikumsverkehr seit dem 2. November
geschlossen.
Zulässig ist jedoch die Nutzung für:
•Spitzen- und Profisport
•Schulsport
•Rehabilitationssport und Funktionstraining im Sinne des SGB IX.
•Trainingsbetrieb zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der in der Wasserrettung
aktiven Organisationen (bspw. DLRG Hessen und DRK Wasserwacht).
•Schwimmunterricht und organisiertes Schwimmtraining von Schwimmvereinen und
Schwimmschulen (beispielsweise zur Erlangung des Seepferdchens oder eines
Deutschen Schwimmabzeichens) unter Einhaltung der Regeln des § 2 Abs. 2 der
CoKoBeV. D.h. es gelten die gleichen Regelungen wie beim sonstigen Sportbetrieb:
Schwimmtraining darf allein, mit dem eigenen Hausstand oder mit einem weiteren
Hausstand bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen stattfinden. Zu
den Hausständen unmittelbar gehörende Kinder bis zum Alter von einschließlich 14
Jahren, also bis zum 15. Geburtstag, bleiben unberücksichtigt. Während der
Sportausübung muss zu den anderen Kleingruppen stets ein Abstand von
mindestens 3 Metern gehalten wird. Ein Gruppentraining von Kindern ist nur unter
Wahrung der vorgenannten Regelungen möglich und nicht wie im Bereich der
ungedeckten Sportanlagen ohne Personenzahlbegrenzung
Allgemeine Kurse im Schwimmbad (Aqua-Jogging, Aqua-Cycling, etc.) sind nicht
gestattet.
Der Trainingsbetrieb ist nur dann zulässig, sofern diesem ein umfassendes
Hygienekonzept zugrunde liegt und die Hygieneregeln eingehalten werden.

Ulrich Schwaab – Leiter Abteilungsstab
Abteilung Sport