Kategorie:
Datum & Zeit:
02.06.23 - 03.06.23 |
Informationen:
Zweimal zweitägiger Lehrgang im Umfang von 38 Lerneinheiten mit der Möglichkeit des Erwerbs der Qualifikation zur Erteilung von Schwimmunterricht gemäß den aktuellen Verwaltungsvorschriften für die Aufsicht im Schulsport (Aufsichts-VO, Sporterlass). Die Lernziele sind so ausgerichtet, dass die Teilnehmenden die spezifischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für die Arbeit mit Schülern und Schülerinnen im Schwimmbad erfahren und beherrschen lernen. Hierzu gehören insbesondere:
- Kenntnisse der schwimmsportspezifischen Didaktik und Methodik,
- Erwerb von Fähigkeiten und Kenntnissen, die zur Vermittlung von Wassergewöhnung und Wasservertrautheit der verschiedenen Schwimmarten erforderlich sind,
- Kenntnisse über die Vermittlung von drei verschiedenen Schwimmarten,
- Eigenrealisation der Bewegungs- und Übungsformen, die die Schüler*innen erlernen sollen (Erwerb von sportmotorischen Fähigkeiten),
- Kenntnisse der Organisations- Ordnungs- und Sicherheitsformen und -maßnahmen, die für den Unterricht und den Aufenthalt im und am Wasser notwendig sind.
Kurs Nr. BFG 50/23
Zielgruppe: Lehrkräfte an hessischen Grund- und Förderschule ohne Fakultas Sport
Referentin: Edelgard Behrje-Lieberknecht
Termine: 02./03. Juni 23 jeweils 09.00 bis 18.00 Uhr und 16./17. Juni 23 jeweils 09.00 bis 18.00 Uhr
Ort: Immenhausen (bei Kassel)
Gebühren 0,00 €
Akkreditiert bei der Hessischen Lehrkräfteakademie unter Veranstaltungsnummer 0147800922
Anmeldungen unter: https://zfs.bildung.hessen.de