Energiehilfen für Vereine: Antragsfrist endet am 31. Mai 2024

Seit dem 15. Januar 2024 können Mitgliedsvereine und -verbände des Landessportbundes Hessen, die von Energiepreissteigerungen betroffen sind, über das Landesprogramm „Hessen steht zusammen“ eine weitere Ausgleichszahlung beantragen. Damit läuft seit Jahresbeginn die zweite Förderphase des Landesprogramms, die rückwirkend den Zeitraum von März bis Dezember 2023 abdeckt. Wir weisen darauf hin, dass die Antragsfrist am 31. Mai 2024 endet!

 Weitere Informationen zum Thema „Energiekrise und -hilfen finden Sie unter: https://www.landessportbund-hessen.de/energiekrise/. Und hier geht es direkt zum Antragsformular: Energiekostenhilfe (hessen.de)

Von: Landessportbund Hessen / HSV Geschäftsstelle