So bekomme ich eine Lizenz!

So bekomme ich eine Lizenz!

Möchte man qualifiziert im Verein mitarbeiten, dann stellt sich immer die Frage: „Wie bekomme ich eine Lizenz?“ Termine zu allen untenstehenden Ausbildungsstufen finden Sie unter Bildungswesen.

1. VORSTUFENQUALIFIKATION

Man beginnt mit der Trainerassistentenausbildung (40 UE). Sie ist Pflichtteil der Trainer C Ausbildung (1. Lizenzstufe) und wird von den Bezirken organisiert (Kontaktpersonen).

Voraussetzungen zur Anmeldung:

  1. Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses Grundausbildung (aktuell 9 LE), nicht älter als zwei Jahre
  2. Nachweis der Rettungsfähigkeit, nicht älter als zwei Jahre
  3. Mindestalter 16 Jahre
  4. Befürwortung / Anmeldung durch einen Schwimmverein oder eine Schwimmabteilung
  5. Zahlung der Ausbildungsgebühr

Nach Abschluss erhält man eine Bescheinigung (keine Lizenz!), die ihre Gültigkeit nicht mehr verliert. Diese ist Voraussetzung für die weiterführende Ausbildung zu einer Lizenz.

2. ERSTE LIZENZSTUFE TRAINER C

Dies kann z.B. eine Lizenz als Trainer C-Breitensport Schwerpunkt Kinder und Jugendliche oder als Trainer C-Leistungssport Schwimmen sein. Diese Ausbildungen werden ab 2011 in großen Teilen gemeinsam unterrichtet und umfassen insgesamt 110 Unterrichtseinheiten an 5 Wochenenden.
Die Ausbildung enthält für alle verbindlich die Inhalte beider Lizenzen. Hierzu gehören sowohl trainingsspezifischen Ausbildungsinhalte des Fachteils Schwimmen (z.B. Trainingsaufbau, Wettkampfvorbereitung) als auch breitensportliche Inhalte für den Bewegungsraum Wasser  (z.B. Anfängerschwimmen, Einblicke in die Fachsparten Wasserball, Synchronschwimmen und Springen, weitere Aktivitäten im Wasser). Grundlage jeder sportlichen Leistung ist immer die breitgefächerte Basis, so dass es wichtig ist auf der ersten Lizenzstufe vielfältig auszubilden.

2.1. VORAUSSETZUNGEN ZUR AUSBILDUNG TRAINER C

Der Trainer C Breitensport Schwerpunkt Kinder und Jugendliche richtet sich an Trainerassistenten, die überwiegend im Nachwuchsbereich, Freizeit- und Breitensport tätig sind und aktuell eine Gruppe im Verein betreuen! Darauf aufbauend kann in der zweiten Lizenzstufe der Übungsleiter P Bewegungsraum Wasser belegt werden. Die Ausbildung wird vom Hessischen Schwimm-Verband organisiert.

Voraussetzungen zur Anmeldung:

  1. Anmeldeformular (auf unserer Internetseite im Anmeldezeitraum abrufbar) vom Verein ausgefüllt und abgestempelt
  2. Mindestalter 16. Jahre
  3. Nachweis Trainerassistentenausbildung
  4. „Erste-Hilfe-Kurs“ (Grundausbildung akt. 9 LE., nicht älter als 2 Jahre)
  5.  Rettungsschwimmpass (nicht älter als 2 Jahre)
  6. Vereinsbestätigung über die Vorlage des Erweiterten Führungszeugnis
  7. Zahlung der Ausbildungsgebühr

Der Trainer C Leistungssport Schwimmen wird für den leistungssportlich und wettkampforientierten Trainingsbetrieb ausgebildet. Die Trainer C Leistungssport Schwimmen – Lizenz ist Voraussetzung für die Lizenz Trainer B Leistungssport Schwimmen! Der Erwerb dieser Lizenzen wird vom Hessischen Schwimm-Verband angeboten. Die Ausbildung zum A-Trainer führt der DSV durch.

Voraussetzungen zur Anmeldung:

  1. Anmeldeformular (auf unserer Internetseite im Anmeldezeitraum abrufbar) vom Verein ausgefüllt und abgestempelt
  2. Mindestalter 16. Lebensjahres
  3. Nachweis Trainerassistentenausbildung
  4. „Erste-Hilfe-Kurs“ (Grundausbildung akt. 9 LE, nicht älter als 2 Jahre)
  5. Rettungsschwimmpass (nicht älter als 2 Jahre)
  6. Kampfrichterausbildung zum Wettkampfrichter (WKR)
  7. Vereinsbestätigung über die Vorlage des Erweiterten Führungszeugnis
  8. Zahlung der Ausbildungsgebühr
3. ZWEITE LIZENZSTUFE TRAINER B /ÜBUNGSLEITER P DER TRAINER B LEISTUNGSSPORT SCHWIMMEN

Der Erwerb der Lizenz „Trainer B Leistungssport Schwimmen“ wird wenigstens alle zwei Jahre als Ausbildung im Hessischen Schwimm-Verband angeboten. Er vertieft und erweitert die Inhalte des C-Trainers und umfasst 60 LE.

Voraussetzungen zur Anmeldung:

  1. Anmeldeformular (auf unserer Internetseite im Anmeldezeitraum abrufbar) vom Verein  ausgefüllt und abgestempelt
  2. Gültige Trainer C Leistungssportlizenz
  3. Nachweis der Tätigkeit als lizenzierter Trainer C in einer Schwimmabteilung, einem Schwimmverein oder einem Schwimmverband von mindestens zwei Jahren zwischen den Lizenzabschlüssen
  4. Mindestalter 18 Jahre
  5. DLRG und Erste Hilfe Nachweis nicht älter als 2 Jahre
  6. Vereinsbestätigung über die Vorlage des Erweiterten Führungszeugnis
  7. Zahlung der Ausbildungsgebühr

Der Übungsleiter P Bewegungsraum Wasser umfasst 60 LE und wird im Hessischen Schwimm-Verband regelmäßig ausgebildet. Der HSV will die teilnehmenden Trainer/in C Breitensport befähigen die physikalischen Eigenschaften des Bewegungsraumes Wasser für verschiedene Zielgruppen zu nutzen. Die Teilnehmer erfahren, wie sie ihre Sportler zu dauerhaften gesundheitsfördernden Bewegen animieren können. Die Ausbildung führt die in der C Ausbildung erworbenen Kenntnisse fort. Zu den Inhalten gehören u.a. Zielgruppenanalyse, didaktisch-methodische, pädagogisch- psychologische Aspekte für die Arbeit mit gesundheitsorientierten Übungsgruppen, Formen des Bewegungslernens, praktische Übungen zur Vermittlung von Bewegungserfahrung und zur Entspannung. Darüber hinaus erlernen die Teilnehmer den Aufbau von gesundheitsorientierten Kursangeboten und deren Organisation und biologische Aspekte.

Voraussetzungen zur Anmeldung:

  1. Anmeldeformular (auf unserer Internetseite abrufbar) vom Verein  ausgefüllt und abgestempelt
  2. Gültige Trainer C Lizenz Breitensport Bewegungsraum Wasser
  3. Nachweis der Tätigkeit als lizenzierter Trainer C in einer Schwimmabteilung, einem Schwimmverein oder einem Schwimmverband von mindestens zwei Jahren zwischen den Lizenzabschlüssen
  4. Mindestalter 18 Jahre
  5. DLRG und Erste Hilfe Nachweis nicht älter als 2 Jahre
  6. Zahlung der Ausbildungsgebühr

Achtung!! Bei allen Ausbildungen handelt es sich um Präsenzausbildungen, d.h. die Teilnehmer müssen die ganze Zeit anwesend sein. Die Ausbildungen sind Angebote für Vereine, die Mitglied im HSV sind. Externe Anmeldungen können nur nach Verfügbarkeit berücksichtigt werden.

Hiernach endet die Ausbildung auf Landesverbandsebene. Die höchste Lizenz im Deutschen Schwimmsport, die A-Trainerlizenz, darf dann, zuständigkeitshalber, nur der Bundesverband auf Vorschlag des Landesverbands ausbilden.

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung, die in den Rahmenrichtlinien verankert sind, können auch auf der Homepage des DSV eingesehen werden.