Liebe Vereine des Hessischen-Schwimmverbandes,
gemäß der vierten Verordnung des Landes Hessen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 17.03.2020 gilt mit Wirkung ab dem 18.03.2020 unter anderem was folgt:
„Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport-und Freizeiteinrichtungen … sind untersagt.“
Diese Verordnung sieht keine Ausnahmen vor. Zuwiderhandlungen sind strafbewehrt!
Dementsprechend sind bis zum 19.04.2020 sämtliche Maßnahmen / Treffen / etc. abzusagen respektive auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Viele Grüße und viel Durchhaltevermögen!
Michael Scragg
-HSV Präsident-